Rechte und Pflichten des Lenkers & Fahrgäste lt. NÖ Taxi-Betriebsordnung, LGBl. 7001/20 § 6 & § 7
§ 6
der Taxilenker hat die Pflicht:
- dem Fahrgast beim Auf- und Abladen des Gepäcks behilflich zu sein
- älteren oder körperlich behinderten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen die notwendige Hilfestellung zu geben;
- nach Beendigung einer Fahrt festzustellen, ob Gegenstände zurückgeblieben sind und diese Gegenstände abzugeben;
- das Fahrzeug während des Fahrbetriebes sauber zu halten;
- das Rauchen im Fahrzeug zu unterlassen.
Lenker dürfen von der Beförderung ausschließen:
- Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, des Verkehrs und/oder des Lenkers gefährden;
- Tiere und Gepäckstücke, die den Verkehr oder den Betrieb gefährden oder behindern;
- Personen, die sich nicht an ein Rauchverbot halten;
- Betrunkene und Personen mit fieberhaften Infektionskrankheiten;
- Personen, die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren, beschmutzen oder beschädigen;
- Personen, die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe mit sich führen;
(ausgenommen ärztlich befreite Personen - Bescheinigung muss mitgeführt werden!!)
§ 7
Fahrgäste haben die Pflicht:
– im Fahrzeug zu rauchen;
– die der Fahrbahnmitte zugekehrte Außentüre auch bei Stillstand des Fahrzeuges eigenmächtig zu öffnen!
Fahrgäste haben das Recht auf:
- Freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.
- Den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.
- Alleinige Benutzung beauftragten Taxis.
- Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50 €uro - Schein.
- Eine ordnungsgemäße Rechnung
Haben Sie Fragen zu diesem Abschnitt? Bitte an: office@taxi86100.at