I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die Taxi
86100 erbringt.
Die AGB bilden einen integrierenden
Bestandteil des Vertrages, der zwischen Taxi 86100 und dem Kunden geschlossenen
wurde.
Mit Auftragserteilung nimmt der Kunde diese
AGB zur Kenntnis und erkennt diese
ausdrücklich an und nimmt sie als
Vertragsinhalt gänzlich an. Änderungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen
stets der Schriftlichkeit und gelten nur für den jeweiligen Geschäftsfall. Alle
in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.
II.
Haftung
Handelt es sich beim Vertragspartner um einen
Verbraucher, wird die Haftung des
Unternehmers für leichte Fahrlässigkeit, mit
Ausnahme von Personenschäden,
ausgeschlossen.
Handelt es sich beim Vertragspartner um einen
Unternehmer, wird die Haftung des
Unternehmers für leichte und grobe
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Taxi 86100 übernimmt auch keine Haftung für
den Verlust von persönlichen
Gegenständen der Kunden während der
Beförderung.
Der Kunde haftet dem Unternehmer gegenüber für
jeden Schaden, den er verursacht (inkl. Verdienstentgang). Insbesondere ist der
Kunde verpflichtet alle Kosten zu ersetzen, die dem Unternehmer durch
Verunreinigungen durch den Kunden entstanden sind. Angaben über Warte- oder
Ankunftszeiten sind unverbindlich. Für allfällige Verspätungen durch den Unternehmer wird keine Haftung
übernommen.
III.
Zahlungsbedingungen
Der Kunde hat den vor Fahrtantritt
vereinbarten Betrag nach Durchführung der Beförderung unverzüglich zu
begleichen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Selbst bei unverschuldetem
Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz jährlich
in Rechnung zu stellen.
Der Unternehmer ist berechtigt, den Vertrag
unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung oder den
kompletten Fahrpreis leistet, sofern der Unternehmer den Kunden vor
Vertragsabschluss auf die geforderte Zahlung hingewiesen hat. Der Unternehmer
ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.
IV.
Aufrechnung
Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der
Aufrechnung. Zur Aufrechnung berechtigt sind nur Kunden, die Verbraucher sind
und deren Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung stehen,
ein Anerkenntnis des Unternehmers vorliegt oder deren Forderungen gerichtlich
festgestellt sind.
V.
Rücktritt vom Vertrag; Stornogebühr
ACHTUNG! Wird ein vereinbarter
Beförderungsauftrag vom Kunden storniert, sind dem Unternehmer die bereits
entstandenen Kosten, mindestens 20% ab dem 5. Werktag vor dem bestellten Termin
und ab dem 3. Werktag vor dem bestellten Termin 40% des vereinbarten oder des
aus dem Auftrag sich ergebenden Entgelts
als Stornogebühr zu ersetzen. Erfolgt die Stornierung erst am Tag des
bestellten Termins, beträgt die Stornogebühr 60% des Entgelts.
Erscheint der Kunde nicht am vereinbarten
Abholungsort zur vereinbarten Abholzeit und wurde kein rechtzeitiger Rücktritt
durch den Kunden erklärt, so wird nach Verstreichen von 15 Minuten der gesamte
vereinbarte Preis der Beförderung fällig.
Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet alle
Auslagen und im Falle des Verschuldens des Kunden alle Schäden zu ersetzen, die
durch die Stornierung entstanden sind.
Wurde eine Anzahlung vereinbart und diese in
weiterer Folge nicht zum vereinbarten
Fälligkeitstermin geleistet, kann der
Unternehmer ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
VI.
Höhere Gewalt
Wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt
unmöglich wird, kann der Unternehmer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
auflösen. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz udgl. des Kunden sind
ausgeschlossen.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und
Rechtswahl
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem
formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen
Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.
Für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die
ausschließliche Zuständigkeit des für den
Standort des Unternehmens zuständigen Gerichts
vereinbart. Ist der Kunde ein Verbraucher iSd KSchG und hat er Kunde im Inland
seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland
beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur dann, wenn der Sitz
des Unternehmens im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts
oder des Ortes der Beschäftigung des Kunden liegt.
Haben Sie Fragen zu diesem Abschnitt? Bitte an: office@taxi86100.at