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Taxi Kräftner 86100
 

AGB

Rechte und Pflichten des Lenkers & Fahrgäste lt. NÖ Taxi-Betriebsordnung, LGBl. 7001/20 § 6 & § 7


§ 6
der Taxilenker hat die Pflicht:

- dem Fahrgast beim Auf- und Abladen des Gepäcks behilflich zu sein
- älteren oder körperlich behinderten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen die notwendige Hilfestellung zu geben;
- nach Beendigung einer Fahrt festzustellen, ob Gegenstände zurückgeblieben sind und diese Gegenstände abzugeben;
- das Fahrzeug während des Fahrbetriebes sauber zu halten;
- das Rauchen im Fahrzeug zu unterlassen.

Lenker dürfen von der Beförderung ausschließen:

- Personen, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, des Verkehrs und/oder des Lenkers gefährden;
- Tiere und Gepäckstücke, die den Verkehr oder den Betrieb gefährden oder behindern;
- Personen, die sich nicht an ein Rauchverbot halten;
- Betrunkene und Personen mit fieberhaften Infektionskrankheiten;
- Personen, die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren, beschmutzen oder beschädigen;
- Personen, die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe mit sich führen;

Fahrgäste haben das Recht auf:
- Freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.
- Den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.
- Alleinige Benutzung beauftragten Taxis.
- Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50 €uro - Schein.
- Eine ordnungsgemäße Rechnung

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen   
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die Taxi 86100 erbringt. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages, der zwischen Taxi 86100 und dem Kunden geschlossenen wurde.  Mit Auftragserteilung nimmt der Kunde diese AGB zur Kenntnis und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt gänzlich an. Änderungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen stets der Schriftlichkeit und gelten nur für den jeweiligen Geschäftsfall. Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.  

II. Haftung 
Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher, wird die Haftung des Unternehmers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Unternehmer, wird die Haftung des Unternehmers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Taxi 86100 übernimmt auch keine Haftung für den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden während der Beförderung. Der Kunde haftet dem Unternehmer gegenüber für jeden Schaden, den er verursacht (inkl. Verdienstentgang). Insbesondere ist der Kunde verpflichtet alle Kosten zu ersetzen, die dem Unternehmer durch Verunreinigungen durch den Kunden entstanden sind. Angaben über Warte- oder Ankunftszeiten sind unverbindlich. Für allfällige Verspätungen  durch den Unternehmer wird keine Haftung übernommen.  

III. Zahlungsbedingungen 
Der Kunde hat den vor Fahrtantritt vereinbarten Betrag nach Durchführung der Beförderung unverzüglich zu begleichen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen  in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz jährlich in Rechnung zu stellen. Der Unternehmer ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung oder den kompletten Fahrpreis leistet, sofern der Unternehmer den Kunden vor Vertragsabschluss auf die geforderte Zahlung hingewiesen hat. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.  

IV. Aufrechnung 
Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Zur Aufrechnung berechtigt sind nur Kunden, die Verbraucher sind und deren Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung stehen, ein Anerkenntnis des Unternehmers vorliegt oder deren Forderungen gerichtlich festgestellt sind.   

V. Rücktritt vom Vertrag; Stornogebühr ACHTUNG! 
Wird ein vereinbarter Beförderungsauftrag vom Kunden storniert, sind dem Unternehmer die bereits entstandenen Kosten, mindestens 20% ab dem 5. Werktag vor dem bestellten Termin und ab dem 3. Werktag vor dem bestellten Termin 40% des vereinbarten oder des aus dem  Auftrag sich ergebenden Entgelts als Stornogebühr zu ersetzen. Erfolgt die Stornierung erst am Tag des bestellten Termins, beträgt die Stornogebühr 60% des Entgelts. Erscheint der Kunde nicht am vereinbarten Abholungsort zur vereinbarten Abholzeit und wurde kein rechtzeitiger Rücktritt durch den Kunden erklärt, so wird nach Verstreichen von 15 Minuten der gesamte vereinbarte Preis der Beförderung fällig. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet alle Auslagen und im Falle des Verschuldens des Kunden alle Schäden zu ersetzen, die durch die Stornierung entstanden sind. Wurde eine Anzahlung vereinbart und diese in weiterer Folge nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin geleistet, kann der Unternehmer ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.  

VI. Höhere Gewalt  
Wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt unmöglich wird, kann der Unternehmer den  Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz udgl. des Kunden sind ausgeschlossen.  

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl  
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort des Unternehmens zuständigen Gerichts vereinbart. Ist der Kunde ein Verbraucher iSd KSchG und hat er Kunde im Inland seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur dann, wenn der Sitz des Unternehmens im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung des Kunden liegt.